Patientenversorgung Verwendung Ihrer medizinischen Daten und Körpersubstanzen

Während Ihrer Untersuchung und/oder Behandlung erfassen wir Ihre medizinischen Daten. In manchen Fällen entnehmen wir Körpersubstanzen wie Blut, Urin oder Gewebe. Wir verwenden Ihre Daten und die Körpersubstanzen gelegentlich zu wissenschaftlichen Forschungs- oder Ausbildungszwecken. Auf diese Weise wollen wir die zukünftige Versorgung der Patient(inn)en verbessern. Wenn Sie die Verwendung Ihrer Daten oder Körpersubstanzen ablehnen, können Sie der Verwendung widersprechen.

Begriffsbestimmungen

Was verstehen wir unter medizinischen Daten und Körpersubstanzen? lese Sie mehr

Begriffsbestimmungen

Medizinische Daten

Medizinische Daten sind alle Daten, die für Ihre Untersuchung und Behandlung erfasst werden. Wir speichern diese Daten in Ihrer elektronischen Krankenakte.

 

Körpersubstanzen

Körpersubstanzen sind unter anderem Blut, Urin und Gewebe. Gewebe ist eine Körpersubstanz, die ein(e) Arzt/Ärztin oder eine Pflegekraft beim Stich mit einer Nadel (Punktion oder Biopsie) oder bei einer Operation entfernt. Dabei kann es sich um gesundes, aber auch um krankes Gewebe, z.B. einen Tumor, handeln.
 

Welche Alternativen stehen zur Wahl?

Die Entscheidung, die Sie treffen, hat keine Auswirkung auf Ihre Behandlung. Wir bewahren in beiden Fällen Körpersubstanzen von Ihnen auf. Aber wenn Sie widersprochen haben, verwenden wir die Körpersubstanzen nur, um Ihre Diagnose zu überprüfen, wenn Sie mit neuen Beschwerden ins Krankenhaus kommen. lese Sie mehr

Welche Alternativen stehen zur Wahl?

  • Das Radboudumc darf meine medizinischen Daten und/oder Körpersubstanzen zu wissenschaftlichen Forschungs- oder Ausbildungszwecken verwenden.
  • Ich möchte informiert werden, wenn zufällig etwas wichtiges im Zusammenhang mit meiner Gesundheit entdeckt wird.

Wenn Sie mit diesen Aussagen einverstanden sind, brauchen Sie nichts zu tun.

Sind Sie mit einer oder mit beiden Aussagen nicht einverstanden? Dann widersprechen Sie in mijnRadboud oder teilen Sie Ihren Widerspruch am zentralen Anmeldeschalter mit. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.

Folgen des Widerspruchs

Die Entscheidung, die Sie treffen, hat keine Auswirkung auf Ihre Behandlung. Wir bewahren in beiden Fällen Körpersubstanzen von Ihnen auf. Aber wenn Sie widersprochen haben, verwenden wir die Körpersubstanzen nur, um Ihre Diagnose zu überprüfen, wenn Sie mit neuen Beschwerden ins Krankenhaus kommen. Wenn Sie nicht widersprochen haben, können wir die Körpersubstanzen teilweise zu wissenschaftlichen Forschungs- und Ausbildungszwecken verwenden.



Alles über wissenschaftliche Forschung mit Körpersub­stanzen und medizinische Daten

Unsere wissenschaftlichen Mitarbeiter(innen) können medizinische Daten und Körpersubstanzen auf verschiedene Arten verwenden, zum Beispiel um Körpersubstanzen verschiedener Patient(inn)en auf Unterschiede zu untersuchen. So können Sie untersuchen, ob eine Abweichung im Blutbild eine Rolle bei der Entstehung oder dem Verlauf bestimmter Krankheiten spielt. Häufig verwenden die wissenschaftlichen Mitarbeiter(innen) zu diesem Zweck auch Informationen aus der Krankenakte.

Zufallsbefunde

Wenn die wissenschaftlichen Mitarbeiter(innen) während der wissenschaftlichen Untersuchung zufällig etwas entdecken, was für Ihre Gesundheit wichtig ist, bezeichnen wir das als Zufallsbefund. Die Chance eines Zufallsbefunds ist sehr klein, und da die Substanzen kodiert sind, wissen die wissenschaftlichen Mitarbeiter(innen) nicht, dass die Substanzen von Ihnen stammen. Das bedeutet, dass Ihre Körpersubstanzen oder medizinischen Daten mit einem bestimmten Code gekennzeichnet sind, aber nicht mit Ihrem Namen. Wenn zufällig etwas über Ihre Gesundheit entdeckt wird, beurteilt eine Sonderkommission, ob es wichtig ist, dass Ihnen der Zufallsbefund mitgeteilt wird. Ihr(e) behandelnde(r) Arzt/Ärztin überprüft anhand der Kodierung, zu welchem/welcher Patient(in) die Körpersubstanz gehört, und informiert Ihre(n) Hausarzt/-ärztin.

Vorschriften und Gesetze

Das Radboudumc hält sich an die Vorschriften, die von Ärzt(inn)en, Wissenschaftler(inne)n und Patientenverbänden erstellt wurden. Diese Vorschriften basieren auf den geltenden Gesetzen. Die wichtigsten Vorschriften sind: •Die Forschung muss einen Nutzen haben und der Medizinwissenschaft dienen.

  • Die Forschung muss von einer ethischen Prüfungskommission beurteilt werden.
  • Die Forschung muss so geplant werden, dass die Chance eines Zufallsbefunds äußerst gering ist.
  • Die Daten der Patient(inn)en müssen hinreichend geschützt werden.

Der Schutz Ihrer Daten

Unsere wissenschaftlichen Mitarbeiter(innen) verwenden kodierte Körpersubstanzen und kodierte medizinische Daten. Das bedeutet, dass Ihre Körpersubstanzen oder medizinischen Daten mit einem bestimmten Code gekennzeichnet sind, aber nicht mit Ihrem Namen. Nur Ihr(e) behandelnde(r) Arzt/Ärztin kann anhand dieses Codes nachvollziehen, dass es sich um Ihre Person handelt. Wenn es für die Untersuchung wichtig ist, dass die Wissenschaftler(innen) Ihre persönlichen Daten kennen, fragt Ihr(e) behandelnde(r) Arzt/Ärztin Sie vorab um Ihre Zustimmung. 

Minderjährig oder nicht einwilligungsfähig

Sind Sie ein Elternteil/Vormund eines Kindes unter 16 Jahren? Oder sind Sie gesetzliche(r) Vertreter(in) eines/einer Patient(in), der/die nicht selbst entscheiden kann (einer nicht einwilligungsfähigen Person)? Das kann zum Beispiel eine Person mit einer schweren geistigen Behinderung oder eine Person sein, die im Koma liegt. Dann können Sie im Namen dieser Person der Verwendung medizinischer Daten und Körpersubstanzen widersprechen.

Kinder zwischen 12 und 16 Jahren können selbst widersprechen

Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Personen werden vom Gesetzgeber geschützt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Daten und Substanzen dieser Personen nur verwendet werden dürfen, wenn eine Forschung mit Daten/Substanzen einwilligungsfähiger Patient(inn)en nicht möglich ist.