Speicherfrist der Akte

Wir bewahren Akten nicht länger als nötig auf. Die allgemeine Speicherfrist einer Krankenakte ist 15 Jahre nach dem letzten Kontakt zwischen Krankenhaus und Patient(in). In manchen Fällen ist diese Frist länger, zum Beispiel bei langfristigen oder regelmäßigen Behandlungen.

Für bestimmte Daten wendet das Radboudumc die Speicherfrist an, die im niederländischen Archivgesetz (Archiefwet) festgelegt ist. Dokumente wie OP-Berichte und Ihr Entlassungsschreiben müssen 115 Jahre gespeichert werden.

Für die Daten unfreiwillig aufgenommener Psychiatriepatient(inn)en gilt eine Mindestspeicherfrist von fünf Jahren nach der Entlassung aus einer psychiatrischen Einrichtung. Für die Behandlung freiwillig aufgenommener Psychiatriepatient(inn)en gilt die allgemeine Speicherfrist.

Sie können den/die Gesundheitsdienstleister(in) bitten, Ihre Daten länger aufzubewahren als laut Gesetz vorgeschrieben ist. Das kann für erbliche Erkrankungen oder Rechtsverfahren wichtig sein.

Patientenversorgung Rechte und Pflichten

Rechte

Als Patient(in) haben Sie bestimmte, gesetzlich festgelegte Rechte. Zum Beispiel das Recht auf verständliche Informationen über Ihre Pflege. lese Sie mehr

Rechte

Sie haben ein Recht auf sorgfältige Pflege und auf verständliche Informationen über Ihre Pflege. Von Gesundheitsdienstleister(innen) erhalten Sie Informationen über Ihre Erkrankung, die Untersuchungen und Behandlungen, die Risiken einer Behandlung und die Alternativen. Auf der Grundlage dieser Informationen können Sie entscheiden, ob Sie eine Behandlung oder Untersuchung wollen oder nicht. Als „Gesundheitsdienstleiter(in)“ bezeichnen wir alle Personen, die an Ihrer Behandlung oder Pflege beteiligt sind. Die Gesundheitsdienstleiter(innen) stimmen die Informationen so gut wie möglich auf Ihre individuelle Situation und Ihre Wünsche ab. In diesem Zusammenhang respektieren wir Ihre persönlichen Wert und Ihren religiösen Überzeugungen.

Benötigen Sie weitere Informationen oder verstehen Sie die Informationen nicht ganz? Dann teilen Sie das bitte deutlich mit. Im Bedarfsfall kann der/die jeweilige Gesundheitsdienstleister(in) eine(n) Dolmetscher(in) einschalten. Sie können auch angeben, dass Sie keine Informationen wünschen. Der/die Gesundheitsdienstleister(in) berücksichtigt dies, sofern keine Nachteile für Sie oder andere Personen entstehen. 

Ihr(e) Hauptbehandler(in)

An Ihrer Behandlung im Radboudumc sind mehrere Gesundheitsdienstleister(innen) beteiligt. In manchen Fällen arbeiten sie als Team aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen zusammen. Hauptverantwortlich für die Qualität, Koordination und Kontinuität Ihrer Behandlung ist immer ein(e) Arzt/Ärztin. Das ist Ihr(e) Hauptbehandler(in). Die Gesundheitsdienstleister(innen), die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, halten bei wichtigen Entscheidungen immer Rücksprache mit dem/der Hauptbehandler(in).


Pflichten

Zusätzlich zu Ihren Rechten haben Sie auch bestimmte Pflichten. Unter anderem erwarten wir, dass Sie die Gesundheitsdienstleister(innen) über wichtige Dinge informieren. lese Sie mehr

Pflichten

Wir erwarten, dass Sie die Gesundheitsdienstleister(innen) deutlich und vollständig über wichtige Dinge im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung, körperlichen Beschwerden und Ihrer Behandlung informieren. Nur dann können die Gesundheitsdienstleister(innen) eine angemessene Diagnose stellen und eine fachgerechte Behandlung leisten. Sie haben die Pflicht, uns die korrekten Angaben zu Ihrer Krankenversicherung mitzuteilen und die Rechnung rechtzeitig zu bezahlen. Darüber hinaus gilt im Radboudumc eine Ausweispflicht.

Ferner erwarten wir, dass Sie im Krankenhaus zu einem guten Ablauf beitragen, dass Sie Respekt und Verständnis für andere Patient(inn)en und Beschäftigte aufbringen und dass Sie deren Interessen berücksichtigen. Aggression, körperliche Gewalt und Drohungen werden nicht toleriert. Auf manchen Stationen gelten zusätzlich zur allgemeinen Hausordnung spezielle Vorschriften. Sie werden darüber informiert. Sie sind selbst verantwortlich für alles Eigentum, das Sie mitnehmen ins Radboudumc.


Hausordnung Radboudumc Gemeinsam sorgen wir für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt

Im Radboudumc sind alle willkommen. Natürlich gelten auch in unserem Haus diverse Regeln, damit der Aufenthalt für alle so sicher und angenehm wie möglich verläuft.

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Hausordnung Radboudumc Gemeinsam sorgen wir für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt

Im Radboudumc sind alle willkommen. Natürlich gelten auch in unserem Haus diverse Regeln, damit der Aufenthalt für alle so sicher und angenehm wie möglich verläuft.

Zu Besuch

Wenn Sie jemanden besuchen wollen, sind Sie natürlich herzlich willkommen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass unsere Patient(inn)en Ruhe benötigen. Pro Patient(in) sind maximal zwei Besucher(innen) gleichzeitig erlaubt. Auf manchen Stationen gelten feste Besuchszeiten. 

Parken

Sie können Ihr Auto auf einem der Parkplätze des Radboudumc abstellen. Direkt an den Eingängen befinden sich Haltebereiche, die nur zum Ein- und Aussteigen gedacht sind. Die Behindertenparkplätze sind für Besucher(innen) mit einem Behindertenausweis.

Tiere

Tiere sind im Radboudumc nicht gestattet. Unterstützungs- und Blindenhunde sind erlaubt. Für die Patient(inn)en des Radboudumc Amalia Kinderziekenhuis gibt es im Außenbereich einen Begegnungsort, an dem Kinder gegebenenfalls ihr Haustiere streicheln dürfen.

Ruhe

Im Radboudumc legen wir Wert auf die Ruhe unserer Patient(inn)en, Besucher(innen) und Beschäftigten. Sie dürfen natürlich Ihr Mobiltelefon, Ihr Tablet oder Ihren Laptop nutzen, aber achten Sie darauf, die Menschen in Ihrer Umgebung nicht zu belästigen.

Privatsphäre

Im Radboudumc respektieren wir die Privatsphäre unserer Mitmenschen. Daher dürfen andere Menschen nur fotografiert oder gefilmt werden, wenn sie ihre Zustimmung erteilt haben. Eine externe Veröffentlichung von Bild- oder Tonaufnahmen ist nur mit schriftlicher Genehmigung unserer Kommunikationsabteilung möglich. Möchten Sie Ihr Gespräch mit Ihrem/Ihrer Gesundheitsdienstleister(in) aufzeichnen, um es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal abzuhören? Dann besprechen Sie das vorher mit Ihrem/Ihrer Gesundheitsdienstleister(in). 

Rauchen, Alkohol und Drogen

Rauchen, auch von E-Zigaretten, ist nur in den speziellen Raucherräumen und ausgewiesenen Raucherzonen außerhalb des Krankenhauses erlaubt. Auch Patient(inn)en dürfen hier rauchen, nachdem sie mit dem Pflegepersonal Rücksprache gehalten haben. Mitbringen oder Konsum von Alkohol und Drogen ist nicht gestattet. 

Respekt

Im Radboudumc behandeln wir einander und fremdes Eigentum mit Respekt. Waffenbesitz, Diebstahl, Sachbeschädigung, Gewalt, Diskriminierung und (sexuelle) Belästigung sind in den Niederlanden gesetzlich verboten. Wenn dies im Radboudumc geschieht, erstatten wir Anzeige bei der Polizei. Für die Kosten machen wir die Person haftbar, die für den Verstoß verantwortlich ist. 

Achten Sie auf Ihre Sachen

Leider kommt es auch im Radboudumc zu Diebstählen. Daher sollten Sie nach Möglichkeit möglichst wenige Wertsachen mitnehmen und diese immer gut im Blick haben. Sie sind selbst für Ihre Sachen verantwortlich. 

Wir wachen über Ihre Sicherheit

An verschiedenen Stellen in Radboudumc und Umgebung wurden Kameras installiert, um Ihre Sicherheit und unser Eigentum zu überwachen. Darüber hinaus überwachen unser Sicherheitspersonal und andere Beschäftigte die Sicherheit im Radboudumc. Befolgen Sie grundsätzlich alle Anweisungen, die Sie erhalten.

Diese Hausordnung gilt im Radboudumc und auf dem angrenzenden Gelände. Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung kann Ihnen der Zugang zum Radboudumc (vorübergehend) untersagt werden.


Einwilligung zur Behandlung

Ärzte/Ärztinnen und andere Gesundheitsdienstleister(innen) dürfen Sie nicht ohne Ihre Einwilligung behandeln. Sie entscheiden selbst, ob Sie mit einer spezifischen Untersuchung oder einer spezifischen Behandlung einverstanden sind. lese Sie mehr

Einwilligung zur Behandlung

Ärzte/Ärztinnen und andere Gesundheitsdienstleister(innen) dürfen Sie nicht ohne Ihre Einwilligung behandeln. Sie entscheiden selbst, ob Sie mit einer spezifischen Untersuchung oder einer spezifischen Behandlung einverstanden sind. Für diese Entscheidung benötigen Sie angemessene Informationen. Die Gesundheitsdienstleister(innen) bitten Sie jedes Mal ausdrücklich um Ihre Einwilligung. Sie haben jederzeit das Recht, eine Untersuchung oder Behandlung abzulehnen. Im Anschluss informiert der Arzt/die Ärztin Sie über eventuelle Folgen Ihrer Entscheidung.

Bei bestimmten, invasiven Behandlungen bittet der/die Gesundheitsdienstleister(in) Sie allerdings um Ihre ausdrückliche Einwilligung und in manchen Fällen um Ihre Unterschrift. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Bitte teilen Sie das dem/der Gesundheitsdienstleister(in) mit. Er/sie wird Ihre Entscheidung respektieren, aber Sie auf die eventuellen Folgen Ihrer Entscheidung hinweisen.

Wenn Sie Ihre Einwilligung geben, dann erwartet der/die Gesundheitsdienstleister(in), dass Sie an der Behandlung teilnehmen und seine/ihre Empfehlungen befolgen. 

Nicht einwilligungsfähig

Wenn Sie aufgrund Ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, eine eigene Entscheidung zu treffen, nennen wir das „nicht einwilligungsfähig“. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie bewusstlos sind, im fortgeschrittenen Stadium demenzerkrankt sind oder einen Schlaganfall erlitten haben. In einem solchen Fall ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner befugt, Sie zu vertreten. Wenn Sie keinen Partner haben, können Ihre Eltern oder Ihre Geschwister Sie vertreten. Falls ein Verwalter oder Vormund eingesetzt wurde oder Sie eine andere Person schriftlich als Vertreter(in) benannt haben, dann übernimmt diese Person natürlich Ihre Vertretung.

Der Arzt/die Ärztin entscheidet gemeinsam mit den anderen Gesundheitsdienstleister(inne)n, ob ein(e) Patient(in) einwilligungsfähig ist.

Notfälle

In manchen Notfällen kann ein(e) Gesundheitsdienstleister(in) Sie ohne Ihre Einwilligung oder die Einwilligung Ihres Vertreters/Ihrer Vertreterin behandeln. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert werden und umgehend medizinische Maßnahmen ergriffen werden müssen.
 

Patientenverfügung

In einer schriftlichen Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr darüber entscheiden können. Sie erstellen diese Patientenverfügung, solange Sie (noch) einwilligungsfähig sind. Haben Sie eine Patientenverfügung? Dann besprechen Sie sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin und Ihren Angehörigen, damit sie über Ihre Wünsche informiert sind. Ärzte/Ärztinnen müssen sich grundsätzlich an diese Erklärung halten. Abweichungen sind nur möglich, wenn gewichtige Gründe vorliegen. In Notfällen ist manchmal keine Zeit, um zu überprüfen, ob eine Patientenverfügung vorliegt.

Medikations­überprüfung

Das Radboudumc ist verpflichtet zu überprüfen, welche Medikamente Sie einnehmen. Das tun wir, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. lese Sie mehr

Medikations­überprüfung

Das Radboudumc ist verpflichtet zu überprüfen, welche Medikamente Sie einnehmen. Das tun wir, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Die Kontrolle ist Bestandteil jedes poliklinischen Aufenthalts, einer Aufnahme oder der Verabreichung von Medikamenten in der Tagesklinik. Diese Kontrolle bezeichnen wir als Medikationsüberprüfung.

Wir bitten Sie, Folgendes mitzubringen, um die Medikationsüberprüfung zu erleichtern:

  • Ihren Arzneimittelpass oder eine aktuelle Liste der Medikamente, die Sie derzeit einnehmen
  • die Medikamente, die Sie einnehmen, mit der Originalverpackung

Zweitmeinung

Wenn Sie Zweifel über eine Diagnose oder Behandlung haben, können Sie eine Zweitmeinung (Second Opinion) anfordern. In diesem Fall äußert ein(e) andere(r) Facharzt/Fachärztin seine bzw. ihre Meinung lese Sie mehr

Zweitmeinung

Wenn Sie Zweifel über eine Diagnose oder Behandlung haben, können Sie eine Zweitmeinung (Second Opinion) anfordern. In diesem Fall äußert ein(e) andere(r) Facharzt/Fachärztin seine bzw. ihre Meinung. Ihr(e) Arzt/Ärztin kann ebenfalls vorschlagen, eine Zweitmeinung einzuholen. Ziel dieser Zweitmeinung ist nicht, dass der/die andere Arzt/Ärztin die Behandlung übernimmt, es sei denn, Sie wollen das ausdrücklich.

Eine Zweitmeinung im Radboudumc anfordern

Rufen Sie in der jeweiligen Abteilung/Poliklinik an, um sich über das Verfahren zu informieren. Die richtige Telefonnummer erfahren Sie unter +31 (0)24 361 11 11 oder auf unserer Website unter den Kontaktdaten der jeweiligen Abteilung. Für eine Zweitmeinung benötigen Sie eine Überweisung Ihres/Ihrer behandelnden Fach- oder Hausarztes/-ärztin.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob die Kosten einer Zweitmeinung erstattet werden. Wenn die Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen Sie die Zweitmeinung selbst bezahlen.


Rechte von Kindern und Jugendlichen

Die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen ändern sich, wenn sie älter werden. Im WGBO werden Kinder und Jugendliche in drei Altersgruppen unterteilt. lesen Sie mehr

Datenschutz

Das Radboudumc respektiert Ihre Privatsphäre und sorgt dafür, dass Ihre personenbezogenen Daten jederzeit vertraulich und in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen behandelt werden. lesen Sie mehr

Verwendung Ihrer medizinischen Daten und Körpersub­stanzen

In manchen Fällen entnehmen wir Körpersubstanzen wie Blut, Urin oder Gewebe. Wir verwenden Ihre Daten und die Körpersubstanzen gelegentlich zu wissenschaftlichen Forschungs- oder Ausbildungszwecken. lesen Sie mehr